Vom Recht auf Angriffskrieg

Berlin billigt Israels Angriffskrieg gegen Iran. Völkerrechtler stufen ihn und die Ermordung iranischer Nuklearwissenschaftler als völkerrechtswidrig ein. Berlin hat ähnliche Verbrechen schon zuvor toleriert, etwa im Anti-Terror-Krieg.

BERLIN/TEL AVIV/TEHERAN (Eigener Bericht) – Die Bundesregierung billigt Israels völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran und übt keine Kritik an der Ermordung ziviler Wissenschaftler durch die israelischen Streitkräfte. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bereits am Freitag kategorisch zu dem Überfall auf Iran: „Wir bekräftigen, dass Israel das Recht hat, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürger zu verteidigen.“ Wie aus einer Vielzahl von Stellungnahmen bekannter Völkerrechtler hervorgeht, ist ein Präventivschlag nach Art des israelischen Überfalls auf Iran allenfalls erlaubt, wenn er einen überwältigenden Angriff verhindert, der unmittelbar bevorsteht und anders nicht abgewendet werden kann. Dies war hier nicht der Fall; zudem befand sich Iran in laufenden Atomverhandlungen mit den USA. Auch die gezielte Tötung iranischer Atomwissenschaftler sei völkerrechtlich durch nichts zu rechtfertigen, konstatiert ein US-Experte. Verschiedene Bundesregierungen von Rot-Grün bis zu einer Koalition aus Union und FDP haben in der Vergangenheit Verbrechen enger Verbündeter gedeckt, so die Verschleppung von Terrorverdächtigen in Folterverliese durch die CIA oder US-Drohnenmorde in aller Welt.

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